grundeinlöse.entschädigung.
Bewertungsgundsatz ist der Vermögensausgleich.Die Entschädigungsansprüche sind in den
Materiengesetzen zumeist unterschiedlich geregelt.
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Enteignungen, also der hoheitliche Eingriff ins Eigentum, dürfen nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses erfolgen. Es besthte dann ein Anspruch auf Ersatz auf ALLE aus dieser Eigentumseingriff resulitierenden vermögensrechtlichen Nachteile.
Entschädigungen sind immer wertneutral.
Entschädigungen werden immer
hoheitlich, also
einseitig durch die Behörden
festgesetzt.
WIR unterstützen aus fachlicher Sicht Ihre Interessen und prüfen Ihre Entschädigungsansprüche.
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