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grundeinlöse.entschädigung.

Bewertungsgundsatz ist der Vermögensausgleich.
Die Entschädigungsansprüche sind in den
Materiengesetzen zumeist unterschiedlich geregelt.

Enteignungen, also der hoheitliche Eingriff ins Eigentum, dürfen nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses erfolgen. Es besthte dann ein Anspruch auf Ersatz auf ALLE aus dieser Eigentumseingriff resulitierenden vermögensrechtlichen Nachteile.

Entschädigungen sind immer wertneutral. Entschädigungen werden immer hoheitlich, also einseitig durch die Behörden festgesetzt.
Der Umfang des Entschädigungsanspruche kann anlassbezogen unterschiedlich sein. Forstrecht, Wasserrecht und
Naturschutzrecht geben unterschiedliche Entschädigungsregelungen - vom Sachwert bis zum Ertragswert - vor.

WIR unterstützen aus fachlicher Sicht Ihre Interessen und prüfen Ihre Entschädigungsansprüche.